Im ersten Schritt erfolgt die Sachverhaltsaufnahme. Dabei werden die rechtliche Struktur, die Besonderheiten Ihres Unternehmens und die Pläne bzw. die Vorstellungen aller Beteiligten aufgenommen.
Anhand dieser Informationen werden wir im zweiten Schritt eine individuelle Strategie zur Übergabe entwerfen, die wir anschließend mit Ihnen besprechen und gegebenenfalls anpassen werden.
Im dritten Schritt wird die rechtliche Umsetzung der entwickelten Strategie erfolgen. Diesen Schritt werden wir mit unserer Partner-Rechtsanwaltskanzlei für Sie vorbereiten.
Im letzten Schritt betreuen wir Sie und Ihr Unternehmen nach dem rechtlichen Übergang gerne weiter. In der Anfangsphase Ihres neuen Lebensabschnitts stehen wir Ihnen und Ihrem Nachfolger partnerschaftlich zur Seite.